Energieausweis
Mit der Energieeinspar-verordnung (EnEV) 2007 wurden Energieausweise nicht nur für Neu- und Umbauten Pflicht, sondern auch für Bestandsgebäude, die vermietet oder verkauft werden. Es gibt entweder bedarfsbasierte Energieausweise (EBA) oder verbrauchsbasierte Energieausweise (EVA). Ein EBA wird auf Basis der energiespezifischen Kennwerte der Bausubstanz, der Isolation und der Gebäudetechnik erstellt. Hierzu wird das Objekt durch einen Fachmann begutachtet, weshalb ein Bedarfsausweis entsprechend höhere Kosten verursacht. Ein EVA wird dagegen auf Basis des angefallenen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung der Leerstandsquote und der örtlichen klimatischen Bedingungen erstellt. Er stützt sich also auf die Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, ist dabei allerdings abhängig vom Verbrauchsverhalten der bisherigen Nutzer. Gerne erstellen wir Ihnen einen EVA oder vermitteln Ihnen einen kompetenten Energieberater. Sprechen Sie doch hierzu Ihren Fachberater an.
