Mietwartung
Ihre Vorteile
Wir bieten nicht nur den Kauf von Heizkostenverteilern sowie Wasser- und Wärmezählern an, sondern auch deren Anmietung und Wartung. Für Sie als Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft kann dies folgende Vorteile haben:
- Sie müssen die Anschaffungs- und die Montagekosten nicht selbst finanzieren.
- Der jährliche Mietwartungspreis, den wir in Rechnung stellen, lässt sich auf die Wohnungsnutzer umlegen, wenn die Mehrheit der Nutzer gegen die Anmietung keinen Einspruch erhoben hat. Wir können diese Kosten für Sie im Rahmen der Heiz- und Wasserkostenabrechnung umlegen.
- Für die gemieteten Geräte besteht über die gesamte Dauer des Mietwartungsverhältnisses Haftungsanspruch auf Material- und Herstellungsfehler gegen uns. Wir tauschen daher Geräte mit derartigen Mängeln kostenlos aus.
- Wir als Vermieter tragen dafür Sorge, dass die Messgeräte funktionsfähig bleiben und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Mietwartung von Wasser- und Wärmezählern
Wasser- und Wärmezähler, die für die verbrauchsabhängige Betriebskostenabrechnung verwendet werden, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Warmwasser- und Wärmezähler haben eine Eichgültigkeit von fünf Jahren, Kaltwasserzähler von sechs Jahren.
Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer dürfen diese Zähler nicht mehr zur Verbrauchserfassung verwendet werden. Sie müssen durch neugeeichte Zähler ausgetauscht werden. So wird also für den Eigentümer alle fünf bzw. sechs Jahre ein größerer Kostenbetrag fällig. Die Anschaffungskosten (Kaufpreis) dürfen laut Heizkostenverordnung nicht im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf die einzelnen Wohnungsnutzer umgelegt werden.
Wenn Sie die Zähler anmieten, sparen Sie sich die Anschaffungskosten. Der jährliche Mietwartungspreis kann bei angemieteten Wasserzählern in der Regel in seiner vollen Höhe auf die Wohnungsnutzer umgelegt werden.
Wir können diese Umlage für Sie im Rahmen der Heizkosten- und Wasserkostenabrechnung vornehmen. Außerdem überwachen wir im Rahmen eines Mietwartungsvertrages die Eichgültigkeit der Zähler. Bei einer Verlängerung des Mietwartungsverhältnisses führen wir den erforderlichen Austausch der Zähler bzw. der Messkapsel (inkl. Montage) durch.
Mietwartung von Heizkostenverteilern
Bei einer Mietwartung von Heizkostenverteilern ersparen Sie sich ebenfalls die Finanzierung der Anschaffungskosten. Der jährliche Mietwartungspreis lässt sich im Rahmen der Heizkostenabrechnung in voller Höhe auf die Nutzer umlegen. Damit könnte für Sie die Installation von elektronischen Heizkostenverteilern in Ihrem Objekt überlegenswert sein. Elektronische Heizkostenverteiler sind in der Regel auf eine Betriebsdauer von zehn Jahren ausgelegt. Danach müssen diese Geräte ausgetauscht werden. Bei einer Verlängerung des Mietwartungsverhältnisses übernehmen wir diesen Austausch (inkl. Montage).
Wie wird die Mietwartung vereinbart?
Sie schließen mit uns einen Mietwartungsvertrag über die erforderliche Anzahl der Messgeräte für die von Ihnen gewünschte Laufzeit ab. Wir installieren die Messgeräte in Ihrem Objekt auf unsere Kosten. Sie zahlen dafür jährlich einen festen Mietwartungspreis, wechler in Rahmen der jährlichen Heiz- und Wasserkostenabrechnung auf die Wohnungsnutzer umlegbar ist. Bei einer Verlängerung des Mietwartungsverhältnisses tauschen wir die Zähler oder die elektronischen Heizkostenverteiler durch neue Geräte aus.
