Zusatzleistungen zu Abrechnungsdiensten
Ausweis der enthaltenen Vorsteuer
Haben Sie in Ihrer Liegenschaft Einheiten an gewerbliche Nutzer vermietet und beim Finanzamt zur Abrechnung von Mehrwertsteuer optioniert, können wir Sie bei der Ermittlung der absetzbaren Vorsteueranteile unterstützen. Gegen einen geringen Mehrpreis berechnen wir, welcher Anteil der von Ihnen bezahlten Mehrwertsteuer auf die jeweilige gewerbliche Nutzeinheit entfällt.
Ausweis des Anteils „Haushaltsnaher Leistungen“
Hinter diesem Stichwort verbirgt sich die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Damit Wohnungseigentümer und Mieter in den Genuss möglicher Steuervorteile kommen können, müssen die in den Kosten der Liegenschaft enthaltenen, gemäß § 35a EStG absetzbaren Rechnungsanteile wie die Kosten selbst auf alle Nutzer einer Liegenschaft verteilt werden. Sie können gegen ein geringes Entgelt diese Zusatzleistung beauftragen. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrem regional zuständigen Fachberater.