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Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung nun aktiv (03.11.2021)

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 02.11.2021 sind ab sofort Warmwasser- und Wärmezähler jeweils 6 Jahre eichgültig, so wie bislang auch schon Kaltwasserzähler. Grundsätzlich ist diese Änderung im Sinne des Verbraucherschutzes zu begrüßen, Haken dabei: Bei Einsatz in Funkanlagen mit Aufsatzmodulen sind die funkenden Teile leider nicht per Gesetz länger funktionstüchtig, hier sind die Batterien auf 5 oder 10 Jahre ausgelegt. Es wird also in den nächsten Jahren zu einigen Verschiebungen in den Frequenzen der Zählertäusche kommen. Wir werden mit unseren Kunden zusammen daher auch zukünftig immer versuchen, hier eine Harmonisierung der Gerätelaufzeiten hinzubekommen.

(b5)