NEWS

Rauchmelderpflicht Sachsen bis Ende 2023

Der sächsische Landtag hat eine neue Bauordnung verabschiedet. Bestandsgebäude müssen künftig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, dafür gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 - und nicht bis Ende 2024, so wie es mal angedacht war. Bleibt also nicht sehr viel Zeit für alle sächsischen Liegenschaften.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung hatte noch eine Frist bis zum 31.12.2024 vorgesehen. In der Beschlussempfehlung heißt es zur Begründung der vorgezogenen Frist, dass im Ergebnis einer Sachverständigenanhörung eine schnellere Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht in Bestandsgebäuden angebracht und sinnvoll sei. Darüber hinaus bleibe nach Auffassung der Fachpolitiker eine angemessene Übergangszeit für die betroffenen Hausbesitzer. Die Übergangszeit ist allerdings auch im Vergleich mit anderen Bundesländern eher knapp bemessen, so dass Hauseigentümer sich frühzeitig mit der Beauftragung von Dienstleistern oder Beschaffung eigener Geräte beschäftigen sollten. Achtung hier: die Lieferzeiten für Rauchwarnmelder sind teilweise auch ohne die Pflicht in Sachsen schon sehr lange gewesen! Wenn man gute Geräte haben möchte, sollte man sich idealerweise spätestens im Laufe dieses Jahres schon mit dem Thema befassen.

(b5, 03.06.2022)