unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)

Im Thermomess Online-Portal können Verwalter und Vermieter einfach und schnell das Thema der unterjährigen Verbrauchsinformation abhaken!
E-Mail-Adressen der Nutzer hinterlegen, alternativ den automatischen Postversand durch Thermomess beauftragen - und alle Pflichten des §6a der novellierten Heizkostenverordnung sind damit erledigt!
Wir informieren die Bewohner dann monatlich, wenn neue Werte vorhanden sind. Auch wenn eine E-Mail Adresse nicht zugestellt werden konnte, informieren wir die Verwalter/Vermieter. Beim automatischen Briefversand versenden wir automatisch Monat für Monat die uVI in Papierform mit allen relevanten Daten.

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Vorteile für Vermieter und Verwalter

Rechtliche Sicherheit

Die Thermomess uVI erfüllt alle Pflichten, die der §6a der Heizkostenverordnung fordert.

Wir listen zudem noch eine ganze Reihe nützlicher Tipps auf, die zum Energie sparen anregen sollen.

Einfache Handhabung für die Nutzer

Es muss keine eigene App herunter geladen werden, das Login funktioniert auf allen Plattformen, PCs, Tablets oder Smartphones!

Und wenn einmal das Login nicht mehr bekannt? Hierfür gibt es eine Passwort-Vergessen-Funktion, die einem per E-Mail einen neuen Link zur Erstellung eines Nutzerpassworts zusendet.

Automatischer Briefversand

Auf Wunsch senden wir jeden Monat eine uVI in Papierform an die Nutzer, die keinen Online Zugang haben. Für die Hausverwalter und Vermieter entfällt damit der unterjährige Aufwand. Es müssen lediglich die Nutzerlisten im Portal aktuell gehalten werden! Weiterer Vorteil dieser ständigen Datenpflege: die Pflege der Nutzerdaten für die Abrechnung am Jahresende ist damit unterjährig schon immer erledigt.

Voraussetzungen für die uVI

Die Liegenschaft muss vollständig aus der Ferne auslesbar sein. Wenn Geräte bislang nur per WalkBy oder DriveBy ausgelesen wurden, dann wäre es oftmals unwirtschaftlich, diese monatlich auszulesen. Es ist außerdem sehr wahrscheinlich, dass es technisch gesehen gar nicht funktioniert, da die verbauten Geräte häufig nur eingeschränkte Sendeintervalle und –zeitfenster haben und somit eine unterjährige Ablesung zwingend eine Begehung der Nutzeinheit zur Folge hätte.

Monatliche Anfahrten zu den Ablesestellen verursachen ein hohes Maß an zusätzlichen Emissionen und sind so mit den Zielen der EED kaum vereinbar. Auch der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW ist der Meinung, dass die uVI bei WalkBy/DriveBy Ausstattungen nicht verpflichtend ist.

Im Einzelfall kann Ihnen Ihr(e) Thermomess Fachberater/in weiterhelfen und nachsehen, ob Ihre Liegenschaft schon uVI-bereit ist. Sie können auch direkt im Online Portal nachsehen: wenn der große rote Button für die Pflege der uVI-Daten vorhanden ist, dann ist Ihre Liegenschaft uVI-bereit. Fehlt der Button, müssen Sie keine uVI bereitstellen.

Weitere Informationen zu dem Thema

FAQ zur uVI

Häufig gestellte Fragen zum Thema uVI finden Sie hier.

für uVI geeignete Geräte

Die Hardware in einer Liegenschaft entscheidet, ob eine uVI möglich ist oder nicht.

Direkt loslegen!

Im Thermomess Online-Portal können Verwalter/Vermieter direkt die uVI beauftragen, administrieren und ansehen.